General Terms and Conditions


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1. Abschluss des Dienstleistungsvertrages
Sie können Ihre Teilnahme persönlich, telefonisch, schriftlich oder über das Internet buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages verbindlich an. Der Dienstleistungsvertrag kommt durch eine Buchungsbestätigung von uns zustande. Der Kunde tritt sowohl für Seine, als auch für alle weiteren durch ihn angemeldeten Kunden vertragliche Verpflichtungen ein.


2. Vertragsgegenstand/ Leistungen
Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind für uns bindend. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Leistungsänderungen vorzunehmen. Der Kunde wird dann von uns unverzüglich informiert.


3. Bezahlung
Sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind, werden 50% des Dienstleistungsvertrages sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag muss vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Konto eingegangen sein oder wird bei Veranstaltungsbeginn in Bar fällig. Für Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen kommt zum Preis die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzu.


4. Vertragrücktritt / Umbuchung / Kündigung
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat dies schriftlich zu erfolgen. Der folgende Teilbetrag ist dann zu leisten:
  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Vertrages;
  • bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% des Vertrages;
  • kürzer als 7 Tage bis zum Veranstaltungsbeginn werden 80% des Vertrages fällig.
Für die Berechnung des Teilbetrages gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

Umbuchungswünsche versuchen wir, soweit möglich, zu folgen. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, gelten die Bedingungen für den Vertragsrücktritt. Selbstverständlich kann der Kunde auch Ersatzpersonen zur Veranstaltung schicken.

Sollte die Veranstaltung aus sicherheitsrelevanten Gründen ( Unwetter, höhere Gewalt usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt nicht stattfinden können, erhält der Kunde von uns einen Ersatztermin. Sollte kein Ersatztermin möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen, abzüglich der uns entstandenen Kosten zurückerstattet.

Wir kündigen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.

TWID-Leipzig behält sich eine fristlose Vertragskündigung vor, wenn der Kunde die Veranstaltung in nicht unerheblicher Weise stört, unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss steht oder die sicherheitsrelevanten Anweisungen der Mitarbeiter oder deren Erfüllungsgehilfen nicht befolgt. Der finanzielle Anspruch besteht trotzdem weiter.


5. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine
  • gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Veranstaltung;
  • sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
  • ordnungsgemäße Erbringung der Vertragsleistungen.

6. Leihausrüstung
Reparaturkosten für zur Verfügung gestellte Ausrüstung, welche über die normale Nutzung hinaus geschädigt wurde, sind vom Kunden zu erstatten. Bei Verlust von Leihausrüstung hat der Kunde Ersatz zu beschaffen.


7. Gewährleistung/ Abhilfe
Wird die im Vertrag genannte Leistung nicht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir behalten uns auch vor, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.


8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Seiten den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, dann können wir für bereits erbrachte oder bis Veranstaltungsende noch zu erbringende Leistungen Entschädigung verlangen.


9. Beschränkungen der Haftung
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen geschieht aufgrund des Outdoor- und Abenteuercharakters auf eigene Gefahr und Verantwortung. Vorerkrankungen, welche die Teilnahme an der Veranstaltung beeinträchtigen können ( z.B. Rückenleiden o.ä.), sind uns vorher mitzuteilen. Wir haften im Rahmen unserer Betreiberhaftpflichtversicherung für Schäden, welche grob fahrlässig oder auf ein Verschulden unsererseits oder der mit der Durchführung der von uns beauftragten Personen zurückzuführen sind. Dies gilt nicht für Leistungen, die wir als Fremdleistungen weitervermitteln. Ebenfalls haften wir nicht für mitgeführte Wertgegenstände, Handys usw.


10. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Den Anweisungen der Trainer ist strikt Folge zu leisten.


11. Ausschluss/ Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen verjähren innerhalb eines Monats, sofern diese nicht in dieser Frist schriftlich bei uns geltend gemacht werden.


12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


13. Gerichtsstand
Der Kunde kann uns nur an unserem Sitz verklagen. Der Gerichtsstand ist am Sitz vom TWID-Leipzig.


TWID-Leipzig
Barbara Schmidt
An der Schachtbahn 18 B
D - 04420 Markranstädt